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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AURA HIFI Seiffert und Bonsiepen GbR [im weiteren Text als: wir oder uns bezeichnet]
Eigentumsvorbehalt
Der verkaufte Gegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Kunden zustehender Ansprüche unser Eigentum. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden. Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl sind wir unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an uns ab. Mit der vollständigen Erfüllung aller unserer Ansprüche aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche auf den Kunden über.
Lieferung
Erfüllungsort ist Essen. Zumutbare Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen.
Preisänderung
Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 10% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind Mängel unverzüglich zu rügen da für diese Kunden gebrauchte Gegenstände von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der von uns zurückzuerstattende Kaufpreis. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Nutzung oder falschen Anschluss zurückzuführen ist, der Mangel auf einer unsachgemäßen änderung/Eingriff beruht, der Mangel durch überbeanspruchung mechanischer und elektrischer Teile entstanden ist.
Schadenersatz
Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen Nachweises bedarf. Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer bzw. ein wesentlich höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. Die Haftung der Aura Hifi Seiffert & Bonsiepen GbR beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
Reparaturen
Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch uns abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haften wir danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Gewährleistung gilt entsprechendes.
Fernabsatzgeschäft
Hat der Kunde unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln einen Kaufvertrag mit uns geschlossen ( § 312d BGB ), so hat der Kunde ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen.
Schlussbestimmung
Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist Essen. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz der Aura Hifi Seiffert & Bonsiepen GbR . Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.