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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
AURA HIFI Seiffert und Bonsiepen GbR [im weiteren Text als: wir oder
uns bezeichnet]
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Eigentumsvorbehalt
Der
verkaufte Gegenstand bleibt bis zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem
Vertrag gegen den Kunden zustehender Ansprüche unser Eigentum.
Während
dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch
verschenkt noch
verliehen werden.
Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung
oder einem Diebstahl sind
wir unverzüglich zu unterrichten.
Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen
Schädiger
oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung,
Beschädigung o.ä. an uns ab. Mit der
vollständigen Erfüllung aller
unserer Ansprüche aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche
auf den Kunden über.
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Lieferung
Erfüllungsort
ist Essen. Zumutbare Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen.
Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen.
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Preisänderung
Liegen
zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der
vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so sind
wir berechtigt,
den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen.
übersteigt der Umfang der
Preiserhöhung 10% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dieses Recht kann
nur
innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der
Preiserhöhung ausgeübt werden. |
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Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die
Gewährleistungsfrist für
gebrauchte Geräte 1 Jahr. Ist der Kunde Unternehmer oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind
Mängel unverzüglich
zu rügen da für diese Kunden gebrauchte
Gegenstände von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind. Ist die
Nacherfüllung
fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück,
hat er
für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten
(§ 346 BGB).
Um diesen Betrag vermindert sich der von uns
zurückzuerstattende
Kaufpreis.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der
Mangel auf eine
unsachgemäße Nutzung oder falschen Anschluss
zurückzuführen ist, der
Mangel auf einer unsachgemäßen
änderung/Eingriff beruht, der Mangel
durch überbeanspruchung mechanischer und elektrischer Teile
entstanden
ist.
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Schadenersatz
Hat
der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen
Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als
pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen
Nachweises bedarf.
Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder
ein wesentlich niedrigerer bzw. ein wesentlich höherer Schaden
als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
Die Haftung der Aura Hifi Seiffert & Bonsiepen GbR
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für
die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen
(Kardinalpflichten).
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Reparaturen
Die
Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt
regelmäßig nur gegen Vorlage der
Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Wird
der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem
vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch
uns abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt
sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang
der Mahnung, so haften wir danach für Beschädigung
oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für die Gewährleistung gilt entsprechendes.
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Fernabsatzgeschäft
Hat
der Kunde unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln einen Kaufvertrag
mit uns geschlossen ( § 312d BGB ), so hat der Kunde ein
Widerrufs- bzw. Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen.
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Schlussbestimmung
Wird
der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den
Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig
wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem
schriftlichen Vertragstext, die während der
Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder
getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Erfüllungsort ist Essen.
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Firmensitz der Aura Hifi Seiffert & Bonsiepen
GbR . Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland
verlegt oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
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